Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung und Allgemeines

Sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen der CMS Central Media Solutions GmbH unterliegen den nachstehenden Bedingungen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, abweichende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen. Vertragsänderungen oder –ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Angebote

Von CMS Central Media Solutions GmbH überlassene Unterlagen, insbesondere Datenträger, Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen und Kalkulationen unterliegen einem Eigentumsvorbehalt und dem Urheberrecht. Sie dürfen ausschließlich zu vertragsmäßigen Zwecken verwendet werden.

Waren und Leistungen

Wir behalten uns handelsübliche technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit der Produkte eintreten und der Auftraggeber nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Angaben zur Beschaffenheit und Haltbarkeit einer Ware oder Leistung enthalten keine Zusicherung im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB, wenn wir eine solche nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert haben. Wenn Anlagen oder Programme aufgrund von Angaben des Bestellers erstellt oder verändert werden, so ist CMS Central Media Solutions GmbHa ohne eine gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu überprüfen. Dem Auftraggeber stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, die auf seine eigenen Vorgaben oder die Verwendung von Hard- und Software dritter Unternehmen zurückzuführen sind.

Bestimmungen zu Software

Vertragsgegenständliche Software ist, soweit nicht anders vereinbart, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Bestellers hergestellt worden ist. Lieferverträge über Software sind daher Kaufverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln. Ist Software zu liefern, so sind wir verpflichtet, den Objektcode auf einem Datenträger zu übergeben. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes. Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen wird von uns weder geschuldet noch geprüft, sondern ist Sache des Kunden. Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls einstellen. Er wird vor der Installation für die Sicherung aller seiner Daten sorgen.

Nutzungsrechte und Geheimhaltung

Ist Standardsoftware dritter Hersteller Liefergegenstand, so richtet sich die Nutzung nach den Nutzungsbedingungen der dritten Hersteller. Dem Besteller werden diese Nutzungs-bedingungen auf Anforderung, auch schon vor Vertragsabschluss, zur Verfügung gestellt. Soweit nicht gesetzlich zwingend anderes vorgeschrieben ist, hat der Lizenznehmer nicht die Befugnis, die Software oder ihm überlassenes Material zu verändern oder zu bearbeiten, zu kopieren oder zu vervielfältigen. Bei schuldhaftem Verstoß des Bestellers gegen die vorstehenden Bestimmungen sind wir unbeschadet anderer Ansprüche befugt, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe zu verlangen.

Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.

Preise

Alle Preise gelten in EURO ab Haus zuzüglich Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten sowie der bei Lieferung gültigen Umsatzsteuer.

Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart, so richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir sind berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Bestellers auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen. Die Abtretung von gegen uns gerichteten Ansprüchen ist ausgeschlossen. Teillieferungen, Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den Besteller nicht unzumutbar sind.

Lieferung, Gefahrenübergang

Unabhängig von der Regelung der Transportkosten geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung mit Auslieferung an die mit der Versendung beauftragte Person oder Anstalt auf den Besteller über, auch wenn wir die Versendung selbst durchführen. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung auf Kosten des Bestellers durch eine Transportversicherung abdecken.

Leistungshindernis

Da wir Hardware und Datenträger mit unserer Software bei Lieferanten beziehen, steht unsere Lieferpflicht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung, höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.

Anspruchsgefährdung

Da wir Hardware und Datenträger mit unserer Software bei Lieferanten beziehen, steht unsere Lieferpflicht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung, höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor.

Haftungsbegrenzung

Für einfache Fahrlässigkeit und für grob fahrlässiges Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nur für den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur bis zur Höhe des Erfüllungsinteresses. Für Datenverlust oder –beschädigung haften wir nur in Höhe der Kosten der Wiederherstellung bei Vorhandensein ordnungsgemäßer Sicherungskopien. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Mängel

Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge. Wir sind berechtigt, den Mangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu beseitigen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Bestellers auf Schadensersatz bleibt unberührt. Im Falle von Eingriffen des Bestellers in die Ware, insbesondere in den Programmcode, die nicht durch die Betriebsanleitung oder sonstige Gebrauchsanweisungen ausdrücklich zugelassen sind, stehen dem Besteller keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn der Besteller uns nicht darlegt und beweist, dass der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten für beide Seiten der Sitz unseres Unternehmens. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Berlin. Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem materiellen deutschen Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

Schlussbestimmungen

Die mögliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen oder einer anderen zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien in Verhandlungen einzutreten, welche die unwirksamen durch wirksame Bestimmungen ersetzen die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.

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